Ungereimtheiten während der Corona-Pandemie ist dieser Spot gewidmet; denn die Ungereimtheiten haben aktuelle und dauerhafte Einflüsse auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Geschuldet sind sie dem Vorrang, den das politische Krisenmanagement der Gesundheit eingeräumt hat. Die auf dieser Bevorzugung der Gesundheit beruhenden Eingriffe in andere Grundrechte führen zu schwerwiegenden Verzerrungen bei den Betroffenen. Ihre Nachhaltigkeit erhalten sie durch die schrittweise Verlängerung des Lockdowns, der sich inzwischen als nicht enden wollender Dauer-Lockdown etabliert hat.
Verlauf der Ungereimtheiten während der Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie hat das politische Krisenmanagement Ungereimtheiten verursacht, die nachhaltige Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben.
Die Aktualität
Die Ungereimtheiten bleiben tagesaktuell, auch wenn sie bereits früher entstanden sind. Sie verlieren auch nicht an Aktualität, sobald die Corona-Pandemie vorbei ist; denn diese Krise bildet, wirtschaftlich betrachtet, keine Ausnahme gegenüber anderen schwierigen volkswirtschaftlichen Ereignissen.
Sie deckt Missstände aktuell und unabhängig davon auf, wann sie entstanden sind. Sie richtet ihr „Brennglas“ auf ungelöste Probleme aus der Vergangenheit und der Gegenwart. Darunter fallen auch solche Schieflagen, die erst mit der Krise des Coronavirus entstanden sind. Nachwirkungen wird sie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten entfalten, die während der Krise passiert, aber erst nach ihr entdeckt werden.
Der Vorrang der Gesundheit
Für die Bekämpfung der Corona-Pandemie räumte das politische Krisenmanagement der Gesundheit einen vorrangigen Schutz ein, obwohl sie erst an zweiter Stelle in Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG) als körperliche Unversehrtheit garantiert wird.
An oberster Stelle im Grundgesetz steht nämlich die in Art. 1 GG normierte Würde des Menschen, die zu ihrer Garantie andere Bewertungen als nur den Fokus auf die Gesundheit zulässt.
Dennoch behielt das politische Krisenmanagement in Bund und Ländern seine Auffassung vom Vorrang der Gesundheit. So griff es massiv, wenn auch begrenzt, in andere Grundrechte ein. Die härtesten Eingriffe hatte das wirtschaftliche Leben zu erleiden.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten
Durch die Lockdowns, die Einstellungen wirtschaftlicher Betätigungen verhängten, gerieten alle nicht System relevanten Unternehmen und Freiberufler in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Verluste an Umsatz, Betriebsergebnis und Kunden waren die Folge, die auch mit den ersten Lockerungen nicht ausgeglichen werden konnten. Das Bruttoinlandsprodukt büßte zehn Prozent ein, den höchsten Wert seit den Aufzeichnungen ab 1970. Bei der Finanzkrise 2008/2009 hatte der Einbruch nur sechs Prozent betragen.
Gegenmaßnahmen des politischen Krisenmanagements
Um Gegenmaßnahmen gegen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten einzuleiten, hatte das politische Krisenmanagement laut Aussagen des Bundesfinanzministers zur „Bazooka“ gegriffen. Gemeint war im übertragenen Sinne eine im 2. Weltkrieg von den Amerikanern eingesetzte Panzerfaust.
Dieser Vergleich beschrieb die zahlreichen Hilfen für in Not geratene Firmen, die sich auf Milliarden von Euro in Richtung auf die erste Billion beliefen. Sie sollten betriebliche, aber keine privaten Verluste ausgleichen helfen. Sie erreichten viele Firmeninhaber wie die Selbstständigen und Freiberufler nicht, die von ihrer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestritten und kaum betriebliche Ausgaben hatten. Die Zahlungen für Dezember 2020 an berechtigte Empfänger waren bis Ende März 2021 noch nicht vollständig eingetroffen.
Auch aus anderen Gründen verfehlten die Gegenmaßnahmen ihre Wirkung oder begünstigten die falschen Unternehmen.
Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit
Die wichtigsten Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit waren die Erleichterung und die Verlängerung der Kurzarbeit. Sie halfen, die Arbeitslosigkeit für die einen Arbeitnehmer zu verhindern, für andere aufzuschieben.
Zur Ergänzung dieser Maßnahmen wurde ein Förderprogramm für Homeoffice-Arbeitsplätze aufgelegt. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl unter 100 erhielten Fördermittel, wenn sie neue Arbeitsplätze im Homeoffice schafften.
Beurteilung der Ungereimtheiten während der Corona-Pandemie
Die Ungereimtheiten in der Gefahrenabwehr während der Corona-Pandemie basieren auf dem der gesundheitlichen Unversehrtheit eingeräumten Vorrang vor anderen Grundrechten.
Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb
Die damit zum Schutz der Bevölkerung verhängten Maßnahmen im Lockdown waren einschneidende Eingriffe in den grundrechtlichen Schutz des ausgeübten Gewerbebetriebes gem. Art. 14 Abs. 1 GG. Sie führten nicht nur zu Ungleichheiten im Wettbewerb von Unternehmen und Branchen; sondern sie vernichteten auch Firmen und berufliche Existenzen.
Gegenmaßnahmen gegen wirtschaftliche Schwierigkeiten
Die als Gegenmaßnahmen gegen wirtschaftliche Schwierigkeiten vorgesehenen Ausgleichszahlungen verfehlten an vielen Stellen ihr Ziel oder kamen verspätet an. Allerdings ermöglichten pünktlich ankommende Zahlungen auch „Zombie“ -Unternehmen und erzeugten so unrechtmäßige Pandemie-Gewinner. Außerdem riefen sie Firmen auf den Plan, die sich auf betrügerische Weise bereicherten.
Deren Verfolgung wurde teils halbherzig, teils schleppend aufgenommen. Auf jeden Fall war sie mit großem Aufwand verbunden. Die angerichteten Schäden waren jedenfalls immens zu Lasten des Steuerzahlers.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeit wurde gern angenommen, weil sie problemlos zu beantragen war. Allerdings suchten unredliche Firmen, sich mit Hilfe der Kurzarbeit ungerechtfertigte Zahlungen zu erschleichen. Andere kombinierten sie mit steuerlichen Forderungen, um eine gewinnbringende Einstellung der Geschäftstätigkeit zu erzielen.
Quintessenz aus den Ungereimtheiten während der Corona-Pandemie
Die Ungereimtheiten während der Corona-Pandemie sind schleunigst zu beseitigen.
Der Schutz der Gesundheit darf nicht mehr länger uneingeschränkt die Nummer eins der Grundrechte sein.
Der Vorrang wird spätestens dann fragwürdig, wenn Firmen oder ganze Branchen pauschal geschlossen werden. Stattdessen ist ihnen die Chance zu geben, ein individuelles betriebliches Krisenmanagement gegen die Corona-Pandemie zu betreiben.
Vor allem sind Missbräuche der Hilfsmaßnahmen ohne „Wenn und Aber“ schnellstens zu ahnden. Diese Notwendigkeit besteht nicht nur, weil die fehlgeleiteten Beträge bereits die Milliarden-Grenze überschritten haben. Es ist auch der damit verbundene Sumpf der Korruption trocken zu legen.
Schon Georg Christoph Lichtenberg meinte schon im 18. Jahrhundert: „Die Welt ist immer in ihren Urteilen zu gütig oder unbillig.“ Deshalb müssen die Ungereimtheiten während der Corona-Pandemie endlich aufhören.
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