Die Corona-Impfung und kein Ende ihrer Diskussion spiegeln die Befürchtung wider, dass ein Chaos über deren Einordnung uns noch lange erhalten bleiben wird. Nicht nur die öffentlichen Rundfunkanstalten und die privaten Sender fachen die Diskussion immer wieder an. Auch die Presse ist nicht zurückhaltend, weil sie glaubt, mit dem Thema Corona-Impfung Auflage machen zu können. An Experten, echten oder selbsternannten, die in die Öffentlichkeit streben, besteht kein Mangel. Politiker stehen ihnen an nichts nach. Corona-Impfung und kein Ende ihrer Diskussion in Sicht spiegeln die Tragik des politischen Krisenmanagements wider.
Der Weg zur Corona-Impfung
Der Weg zur Corona-Impfung verlief stufenweise.
Suche nach einem Impfstoff
Die Suche nach der Herkunft des Corona-Virus setzte mit seiner Entdeckung ein; denn China hatte der restlichen Welt verschwiegen, dass es einem ihrer militärischen Labore entwichen sei. Bald stellte sich die Befürchtung einer Corona-Pandemie ein. Sofort begann die Suche nach einem geeigneten Impfstoff, damit man so schnell wie möglich mit der Corona-Impfung beginnen könne.
Am Start waren in Deutschland verschiedene pharmazeutische Unternehmen. Sie wurden finanziell von der Bundesregierung unterstützt. BioNTech, Mainz erhielt im September 2020 eine Zusage an Fördermitteln durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. An CureVac mit Sitz in den Niederlanden und Zentrale in Tübingen beteiligte sich die Bundesregierung sogar direkt als Gesellschafterin.
Zulassung von Impfstoffen
Die Zulassung der Impfstoffe glich einem diffusen Verfahren.
Die erste Zulassung
Die erste Zulassung eines COVID-19-Impfstoffes erhielt BioNTech-Pfizer Ende Dezember 2020 für Deutschland. Es folgten AstraZeneca, Johnson & Johnson sowie Moderna. Der Impfschutz sollte über 90 Prozent betragen. Schon im März 2021 wurden erstmalig Impfungen mit AstraZeneca ausgesetzt und der Schutz des Impfstoffes für bestimmte Altersgruppen in Frage gestellt. Danach purzelten die Angaben zum Corona-Impfschutz je nach Präparat sogar bis auf 65 Prozent
Die zweite Corona-Impfung
Aus der Überprüfung aller zugelassenen Impfstoffe folgte die Erkenntnis, dass auf die erste Corona-Impfung eine zweite Corona-Impfung zu erfolgen habe. Die Spanne zwischen den Impfterminen richtete sich nach den Impfstoffen. Mit Johnson & Johnson Geimpfte benötigten keine zweite Corona-Impfung.
Die dritte Corona-Impfung
Bereits im August 2021 mehrten sich die Anzeichen, dass eine dritte Corona-Impfung, Booster-Impfung genannt, notwendig werde. Der Abstand zur vorherigen Corona-Impfung wurde von der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit sechs Monaten angegeben. Später wurde der Zeitraum auf fünf Monate verkürzt. Schließlich sollten drei Monate genügen.
Impfstoff für Kinder
Die Entscheidung zum Impfstoff für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren zögerte die STIKO hinaus, obwohl ihn die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) für die EU bereits zugelassen hatte. Ihr Vorsitzender vertrat die persönliche Meinung, dass er seine Kinder nicht impfen lassen würde. Die Mehrzahl der Kinderärzte verweigerte die Impfung. Dennoch sprach sich die geschäftsführende Bundesregierung für die Corona-Impfung der Kinder aus.
Schließlich empfahl die STIKO nur die Impfung für Kinder mit Vorerkrankungen. Auch Kinder in einem Corona-Umfeld seien zu impfen. Der Virologe Christian Drosten sprach sich dagegen für eine Corona-Impfung aller Kinder aus, zumal die Dosis des Impfstoffes ein Drittel der Erwachsenen-Dosis betrage. Die neue Bundesfamilienministerin folgte der STIKO ausdrücklich nicht und machte sich öffentlich für die Impfung aller Kinder stark.
Nadelöhr Zulassung
Das Nadelöhr der Bekämpfung des Corona-Virus ist die schleppende Zulassung von Corona-Impfstoffen, die sogar nationalistische Züge trägt.
Wenn die Impfung ein wichtiges Kampfmittel ist, muss sie nicht nur schnell erfolgen; sondern es sind auch weniger sichere, allerdings nicht schädliche, Impfstoffe zuzulassen. Hauptsache ist, sie schützen – wie „Sputnik“ die Russen oder die chinesischen Impfstoffe die Chinesen. Schließlich gibt es 20mal mehr Chinesen als Deutsche.
Der Halt der Zulassung an den Grenzen Deutschlands oder der Europäischen Union ist kontraproduktiv und unverantwortlich. Die fehlende Zulassung stuft Geimpfte als Ungeimpfte ein und diskriminiert sie. Zulassungsgeimpfte, deren Impfschutz bereits wieder verschwunden ist, gelten als Geimpfte mit allen Privilegien.
Omikron – die neue Mutante
Tatsächlich hatte Alicia Verheulen Omikron am 04. November 2021 zufällig entdeckt. Sie war als Nachwuchskraft in den Lancet Laboratories, Pretoria, Südafrika mit der Kontrolle der Tagesergebnisse beschäftigt. Als sie Abweichungen feststellte und aus Neugier weiterverfolgen wollte, nahm die Geschichte ihren Lauf. Die Forscherin meldete ihre Entdeckung zunächst ihren Vorgesetzten, die auf eine sehr gefährliche Mutante schlossen. Deshalb gaben sie ihre Erkenntnisse an die WHO weiter, die weltweit renommierte Virologen mit der Analyse betraute.
Die WHO benannte die Entdeckung „Omikron“ und verlieh ihr das Prädikat „besorgniserregend“. Seitdem beschäftigen sich weltweit ausgewählte Experten mit der Analyse. Schließlich meldete die Presse, dass Omikron in Südafrika noch vor der Beta-Mutante entstanden sei. Gesucht wurde deshalb auch die Antwort auf die Frage, warum Omikron so lange unentdeckt geblieben war.
Omikron in Deutschland
Omikron wurde in Deutschland zunächst nur vermutet. Ihm wurde in Anlehnung an die Bewertung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Prädikat „ansteckender“ verliehen. Der Krankheitsverlauf sollte aber leichter sein. Doch die notwendigen Untersuchungen waren zum Zeitpunkt der Stellungnahmen überhaupt noch nicht abgeschlossen.
Nachgewiesen wurde Omikron im Wettlauf zwischen Hessen und Bayern in öffentlicher Berichterstattung erst später. Sieger war Hessen; denn zuerst wurde Omikron in Frankfurt an einer Rückkehrerin aus ihrem Südafrika-Urlaub entdeckt. Sie war bereits seit einer Woche wieder in Deutschland. Die Untersuchungen unternahm unverzüglich das Institut für medizinische Virologie am Universitätsklinikum, Frankfurt. Es kontaktierte auch das nationale Konsiliarlabor der Charité, Berlin. Gleichzeitig begann man das komplette Erbgut des Virus zu sequenzieren.
Wirksamkeit der Impfstoffe gegen Omikron
Die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen Omikron wurde unterschiedlich beurteilt.
BioNTech schloss in einer ersten Stellungnahme die Wirksamkeit seines Impfstoffes gegen Omikron nicht aus. Es plantetrotzdem mit einem neuen Corona-Impfstoff, der eine vierte Impfung erfordere.
Moderna kündigte eine Anpassung seines Impfstoffes an die neue Corona-Mutante an.
Booster, der letzte Versuch?
Booster wird die dritte Impfung genannt. Sie ist erforderlich, weil der Schutz der beiden ersten Impfungen nicht ausreicht. Ist sie der letzte Versuch? Mitnichten; denn die vierte und fünfte Impfung sind bereits angekündigt.
Auch ist Booster nicht gleich wirksam. Die Wirksamkeit hängt von der Kombination der erhaltenen Impfstoffe ab. Sogar die Dauer der Wirksamkeit variiert den Kombinationen entsprechend. Gegen Omikron gibt es leider nur verhaltenen Schutz, gleichgültig, welche Kombination zum Einsatz kommt.
Allerdings geht es mit dem geächteten AstraZeneca-Impfstoff der Delta-Mutante kräftiger an den Kragen, sofern er in einer Kombination enthalten ist.
Neueste Entscheidungen zur Bekämpfung des Corona-Virus
Neueste Entscheidungen zur Bekämpfung des Corona-Virus fielen im November 2021 im Bundestag, den Länderparlamenten und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Entscheidungen des Bundestages
Der Bundestag traf mehrere Entscheidungen.
Das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) wurde verschärft. Die Länder erhielten weitere Befugnisse zu Beschränkungen von Freiheitsrechten und zur Schließung von Betrieben der Gastronomie.
Die Corona-Impfpflicht für Pflegeberufe wurde gesetzlich am 10.12.2021 beschlossen. Sie solle ab März 2022 gültig sein. Erste Klagen gegen die Impfpflicht für besondere Berufe wurden am 20.12.2021 eigereicht.
Spekulative Ankündigungen einer allgemeinen Corona-Impflicht für März 2022 machten im Dezember 2021 immer häufiger die Runde. Der Weltärzte-Präsident unterstützte die damit verbundenen Forderungen, indem er von einer „Diktatur der Ungeimpften“ sprach. Am 26. 12.2021 nannte er Gerichte, die Corona-Maßnahmen aufgehoben hatten, „kleine Richterlein“.
Entscheidungen der Länder
Die Entscheidungen der Länder nutzten die neuen Kompetenzen aus. Besonders das Ausrufen der „epidemischen Notlage“ war gefragt. Es ermöglichte Einschränkungen im Einzelhandel, in der Logistik und in der Gastronomie, aber auch bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen.
Zielgruppe der Einschränkungen waren gezielt die Ungeimpften, obwohl sie genauso ansteckend wie alle anderen sind. Leute, die ihren Impfschutz durch Zeitablauf seit der letzten Corona-Impfung verloren hatten, zählten nicht zu den Ungeimpften.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
Das BVerfG trat mit zwei Entscheidungen hervor.
Die Bundesnotbremse hielt der Erste Senat unter Vorsitz des Präsidenten einstimmig für rechtskonform. Dazu hatte er für den vorliegenden Fall die Notlage einer Corona-Pandemie festgestellt.
2 G ++ ordnete derselbe Senat für seine Sitzung Dienstag, 15.12.2021, für alle Beteiligten an. Dazu gehörte ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Allerdings ist diese Entscheidung nicht unumstritten, weil sie in die Rechte der Prozessbeteiligten, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör, eingreifen kann. Für das BVerfG gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg, das solche einschneidenden Maßnahmen nicht vorsieht. Das BVerfG berief sich dagegen auf sein Sitzungsrecht.
Entscheidungen der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK)
Die Entscheidungen der MPK fallen nach wie vor auf einer ungesicherten Datenbasis.
Das zwar informelle, weil im Grundgesetz (GG) nicht verankerte Organ des politischen Krisenmanagements ist die MPK. Sie bereitet die Entscheidungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vor. Da sie stets vorschnell zusammentritt, fasst sie ungeeignete Beschlüsse, die der Entmündigung der Bevölkerung dienen. Die Impfpflicht ist ihr erklärtes Ziel dazu.
Ende des Weges zur Corona-Impfung
Ein Ende des Weges zur Corona-Impfung ist so lange nicht in Sicht, wie die Bekämpfung des Corona-Virus dauert.
Eine Bekämpfung hat aber nur dann Erfolg, wenn sie konkrete Ziele verfolgt. Das politische Krisenmanagement hat aber keine Ziele. Mögliche Ziele wären die Vernichtung des Corona-Virus, seine Eindämmung oder ein Leben mit dem Corona-Virus. Keines der Ziele verfolgt das politische Krisenmanagement konsequent; sondern es gibt alle drei durcheinander aus, je nach Lage der Impfstoffversorgung oder Auftreten von Mutanten.
Wer aber kein Ziel hat, kommt nicht an.
Der Weg der Diskussion zur Corona-Impfung
Der Weg der Diskussion zur Corona-Impfung berührte im Wesentlichen folgende Themen.
Wirkung des Corona-Impfschutzes
Die Wirkung des Corona-Impfschutzes wurde zunächst nur anhand der Zahl weiterer erforderlich werdender Corona-Impfungen je Hersteller kontrovers diskutiert. Erst später räumten die Diskussionsteilnehmer ein, dass der Abbau des Impfschutzes in den Geimpften sehr individuell ist. Die von der STIKO vorgegebenen Haltbarkeitszahlen erwiesen sich als medizinisch nicht stichhaltig. Sie mussten folglich andere Gründe haben. Schließlich verkürzte die STIKO die Zeiträume.
Aufgrund dieser undurchsichtigen Verhaltensweise forderte der Weltärzte-Präsident, die Corona-Impfausweise mit Verfallsdaten von sechs Monaten zu versehen. Dann würden Geimpfte wieder zu Ungeimpften. Schließlich berichtete die Presse über eine Diskussion in Israel zur Wirkung des Corona-Impfschutzes. Sie sei nur über eine vierte Corona-Impfung zu sichern. In Deutschland wurde die vierte Impfung daraufhin immer häufiger gefordert.
Der neue Gesundheitsminister schloss sich den Forderungen an. BioNTech riet zu einer vierten Corona-Impfung schon nach drei Monaten.
Mutanten des Corona-Virus
Mutanten des Corona-Virus sind Gegenstand häufiger Diskussionen.
Neue Gefährlichkeit
Eine neue Gefährlichkeit des Corona-Virus zu postulieren, war der Schwerpunkt vieler Diskussionen zum Auftreten weiterer Mutanten. Nachdem die Delta-Mutante die befürchteten Auswirkungen nicht erfüllt hatte, kam Omikron ins Gespräch. Der Name setzte die Zählung nach dem griechischen Alphabet nicht einfach fort. Das O-mikron, das kleine griechische O, folgt erst später in der Reihenfolge der Buchstaben. So war der Anschein einer gefährlichen Wandlung des Corona-Virus, nicht etwa nur einer „normalen“ Mutation, erweckt.
Prognose der neuen Gefährlichkeit
Prognosen der neuen Gefährlichkeit des Corona-Virus wurden von der Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und dem Robert-Kosch-Institut (RKI) für die Zeit bis Weihnachten 2021 am 1. bzw. 3. Dezember 2021 ausgegeben. Es würden 6.000 bzw. 5.700 Corona-Kranke gleichzeitig auf Deutschlands Intensivstationen liegen. Tatsächlich waren es am 10. Dezember 2021 rund 4.900 Personen mit abnehmender Tendenz bis zum 27.Dezember 2021 auf 4201 Corona-Kranke (BILD, 28.12.2021).
In Anlehnung an die Beschränkungen der Freiheiten zu Weihnachten 2021 und zum Jahreswechsel 2021/22 wurden Prognosen für Ostern 2022 verbreitet. Täglich 8.000 Corona-Kranke auf den Intensivstationen wurden von den Krankenhäusern vorhergesagt. Ursächlich sei die Omikron-Mutante. Außerhalb dieser Krankenhausprognose hieß es, Omikron verbreite sich zwar schnell, führe aber nur zu leichten Verläufen der Krankheit.
Verbreitung des Corona-Virus
Der Verbreitung des Corona-Virus fand nur eine kurze Erwähnung in der Diskussion. Sie war auch kaum Gegenstand von Warnungen. Deshalb ging sie im allgemeinen Gedächtnis schnell unter. Klar war von Anfang an, dass die Corona-Impfungen keinen Einfluss auf die Verbreitung des Corona-Virus haben. Anders als Pockenschutzgeimpfte, die nicht ansteckend sind, können Corona-Geimpfte ihre Infizierung weiterreichen. Sie stehen also auf derselben Ansteckungsstufe wie Ungeimpfte.
Die Verbreitung des Corona-Virus ist also vom Impfstatus unabhängig. Die Ansteckungsgefahr deshalb allein den Ungeimpften zuzuschreiben, ist also nicht nur falsch, sondern vor allem gegenüber den Geimpften unverantwortlich.
„Es gab offenbar kein Interesse der Bundesregierung, konzentriert und engagiert Aufklärung über die Ansteckungswege zu betreiben.“, stellt der FDP-Bundestagsabgeordnete und Vizepräsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Kubicki in seinem Buch „Die erdrückte Freiheit“, Seite 104f fest.
Corona-Impfpflicht
Lange Zeit galt eine Corona-Impfpflicht gegen das Corona-Virus als grundgesetzwidrig.
Steigende Inzidenzzahlen als Argument für die Corona-Impfpflicht
Mit steigenden Inzidenzzahlen, deren Substanz zweifelhaft war, nahm die Diskussion der Corona-Impfpflicht Fahrt auf. Sondersendungen im Fernsehen erhöhten den Druck auf die Zustimmung zur Corona-Impfpflicht. Die Presse schrieb die Impfpflicht hoch. Die Ampel-Koalition widersetzte sich so lange, bis sie selbst in die Nähe der Verantwortung kam. Dann schwenkte sie einmütig auf die Corona-Impfpflicht um.
Argumente gegen die Corona-Impfpflicht
Vehemente Gegenargumente gegen die Corona-Impfpflicht der Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht blieben ungehört. Der Hinweis des ehemaligen SPD-Bundesinnenministers Otto Schily die Impfpflicht sei Anmaßung des Staates, stieß auf taube Ohren. Lediglich die AfD blieb sich mit ihrer Ablehnung der Corona-Impfpflicht treu.
Differenzierend hält der Staatsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz die allgemeine Corona-Impfpflicht für verfassungswidrig. Er ist Autor des Kommentars zum Grundgesetz Dürig/Herzog/Scholz vormals Maunz/Dürig. Die Impfpflicht sei unverhältnismäßig und ein zu starker Eingriff in die Willensfreiheit eines jeden einzelnen. Bei großer Gefahr wie in der Pandemie sei eine Impfpflicht für Berufsgruppen der Pflege und Schule vertretbar. Aber in einer allgemeinen Corona-Impfpflicht für 80 Millionen Deutsche sehe er einen Verstoß gegen die Verfassung. Eine Ausnahme sei ein tägliches Ansteigen der Neuinfektionen in der Höhe von Millionen.
Nebenwirkungen und Corona-Impfpflicht
Nebenwirkungen der Impfstoffe von BioNTech und Moderna nahmen die Befürworter der Corona-Impfpflicht als Zumutbarkeiten in Kauf; denn der Corona-Impfschutz für alle gehe gesundheitlichen Nebenwirkungen nach Impfungen an Ungeimpften vor. Sogar Todesfällen seien ein hinnehmbarer Schwund.
Resümee zum Weg der Diskussion zur Corona-Impfung
Das Resümeé des Weges der Diskussion zur Corona-Impfung läuft auf das Statement hinaus: Impfschutz vor dem Corona-Virus und Mutanten des Corona-Virus lassen nur noch ein Thema zu: Impfpflicht. Wie weggeblasen sind alle Gesichtspunkte, die über keine Gesundheitsaspekt verfügen. An den Rand gedrängt sind auch die wie in Art 2 Grundgesetz (GG) grundrechtlich garantierten Freiheitsrechte eines jeden. Gehört werden vorwiegend die Befürworter der Impfpflicht, weil sie vorgeben den Mainstream der Argumente zu vertreten.
Beurteilung der Diskussion zur Corona-Impfung
Die Beurteilung der Diskussion zur Corona-Impfung ist dreistufig.
Tatsachen zum Ablauf der Diskussion um die Corona-Impfung
Die Beurteilung des Ablaufs der Diskussion um die Corona-Impfung orientiert sich an den Tatsachen. Sie deuten auf eine erhebliche Unsicherheit hin. Nicht alle Corona-Impfstoffe lösten ihre Versprechungen ein. Ein Ende der Corona-Impfungen mit immer neuen Impfstoffen ist nicht in Sicht, solange die Entwicklung weiterer Präparate nicht gestoppt ist.
Die Impfungen von Kindern sind zwar politisch zur Eindämmung der Corona-Pandemie gewollt; aber medizinisch sind ihre Folgen für diese jungen Menschen mehr als umstritten. Die STIKO empfahl die Impfung von Kindern nur in besonderen Gefährdungslagen. Die neue Bundesfamilienministerin ohne medizinische Vorbildung setzte sich für die uneingeschränkte Corona-Impfung der Kinder ein.
Lückenhaftes Tableau der Corona-Impfstoffe
Lückenhaft war lange Zeit das Tableau der Corona-Impfstoffe; denn der erste der Totimpfstoffe wurde erst am 20.12.2021 zugelassen. Ob und wie sie die Zahl der Ungeimpften vermindern helfen, steht noch aus.
Bekämpfung des Corona-Virus
Die Bekämpfung des Corona-Virus ist die Aufgabe des politischen Krisenmanagements. Die Bekämpfung von Kindern oder Ungeimpften ist sie nicht. Corona-Impfungen sind wichtige Kampfmittel, aber andere Mittel sind längst noch nicht ausgeschöpft.
Die Mehrfachimpfungen mit gentechnischen Präparaten scheinen das Gebot der Stunde. Zwiespältig ist die Einstellung in der SPD, die Gentechnik als Manipulation bei Lebensmitteln verwirft. Mit dieser Zwiespältigkeit betreibt sie das politische Geschäft von Impfverweigerern.
Die sehr späte Zulassung der Totimpfstoffe zeigt zudem die Unvollständigkeit der Bekämpfung durch die Corona-Impfung auf.
Beurteilung des Ablaufs der Diskussion zur Corona-Impfung
Die Beurteilung des Ablaufs der Diskussion zur Corona-Impfung streift folgende Punkte.
Qualität der Experten
Die Qualität der Experten ist ein wichtiger Bestandteil der Diskussion um die Corona-Impfung; denn die Experten haben sich häufig mit Ratschlägen und Prognosen an der Bekämpfung der Corona-Pandemie beteiligt, die zu Bedenken Anlass gaben.
Damit sind die Corona-Experten nicht allein, wie den Ausführungen von Nate Silver in ähnlichen Zusammenhängen zu entnehmen ist: „Die Experten zeichneten sich durch Selbstüberschätzung und ihre Unkenntnis in Sachen Wahrscheinlichkeitsrechnung aus.“ („Die Berechnung der Zukunft“, Seite 71f). Allerdings hatte schon Winston Churchill befunden: „Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.“
Verantwortung von Fernsehen und Presse
Der Verantwortung von Fernsehen und Presse in der Diskussion um die Corona-Impfung ist nur unvollkommen Rechnung getragen worden. Um das legitime Ziel nach Aufmerksamkeit zu erreichen, haben Sender und Presse bei der Auswahl der Experten auf Ratgeber der alten Bundesregierung zurückgegriffen. Dabei störte Fernsehen und Presse wenig, dass sie den einseitigen Statements dieser Experten ein Forum gaben, statt für die Ausgewogenheit in der Diskussion zu sorgen. Seit dem Start der neuen Regierung, die Wert auf unterschiedliche Meinungen legt, könnte die veröffentlichte Meinung sachlicher werden.
Chaos in der Diskussion
Das Chaos in der Diskussion um die Corona-Impfung ergab sich schon daraus, dass zur Bekämpfung des Corona-Virus keine Erfahrungen vorlagen. Deshalb waren sich ständig widersprechende Ansichten gutwilliger Diskutanten hinzunehmen. Andererseits wurden die verschiedenen Stufen im Prozess der Corona-Impfung von Politikern und selbsternannten Experten begleitet.
Eine unrühmliche Stellung nahm der Weltärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery ein. Ungeimpfte mit massenmordenden Diktatoren wie Adolf Hitler, Josef Stalin oder Augusto Pinochet zu vergleichen, setzt ein merkwürdiges Geschichtsbild voraus. Die Dritte Gewalt, geregelt in IX: Die Rechtsprechung, Art. 92 ff Grundgesetz (GG), als „kleine Richterlein“ zu diffamieren, lässt auf ein seltsames Rechtsverständnis schließen. Die Dritte Gewalt hat sowohl die Legislative als auch die Exekutive zu kontrollieren. Corona-Maßnahmen haben nämlich rechtsstaatlich zu sein. Montgomerys Verteidigung, er habe „zuspitzen“ wollen, ist eine selbstgefällige Schutzbehauptung.
Politiker und Experten wussten oft sachlich wenig beizutragen; denn ihr Drang in die Öffentlichkeit war ihr vorherrschendes Motiv. Erich Kästner beschrieb diese Leute so: „Worin besteht der Ruhm auf Erden, der die Wenigen von den Vielen trennt? Von lauter Leuten gekannt zu werden, die man selber gar nicht kennt.“ („Definition des Ruhms“ in „Gesammelte Schriften für Erwachsene, Band 1, Seite 321)
Umschwenken auf die Corona-Impfpflicht
Ein Umschwenken auf die Corona-Impfpflicht war ursprünglich nicht nur nicht vorhersehbar, sondern sogar verpönt. Wie es trotzdem zustande kam, ist eine Posse sondergleichen. Die Bundeskanzlerin sah die Corona-Impfpflicht als probates Mittel an, ihre scharfe Gangart bei den Einschränkungen der Grundrechte abzusichern.
Druck auf die Ampelkoalition
Um Druck auf die Ampelkoalition auszuüben, warb die Bundeskanzlerin bei den Ministerpräsidenten der Länder für ihr kompromissloses Vorgehen gegen die Bevölkerung. So wollte sie die Ampelkoalition als Dilettantin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aussehen zu lassen. Das rechtzeitig gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Dezember 2021, war eine hilfreiche Rechtsgrundlage; denn es weist der Bundesregierung praktisch eine fast unumschränkte Macht in der Corona-Pandemie zu, wenn sie die verfassungsgerichtlichen Einschränkungen beachtet. Auch die Berichterstattung in Presse und Rundfunk half ihr dabei, die Volksmeinung auf ihre Linie umzustimmen.
Umschwenken der Ampelkoalition
Das Umschwenken der Ampelkoalition war die Folge. Die Vorsitzenden von SPD und FDP gaben Fehleinschätzungen der Corona-Pandemie als Gründe für ihr Umdenken zu einer Corona-Impfpflicht offen zu. Die Rechnung der Bundeskanzlerin war aufgegangen. Die Koalitionäre verkauften sich der Öffentlichkeit als politische Krisenmanager in der Corona-Pandemie, aber auch als wortbrüchig. „Der Rest ist Schweigen.“ (William Shakespeare, Hamlet, 5. Aufzug, 2. Szene)
Zusammenfassung der Beurteilung des Ablaufs der Diskussion zur Corona-Impfung
Die Zusammenfassung der Beurteilung des Ablaufs der Diskussion zur Corona-Impfung kann sich auf das Chaos der geltungssüchtigen Diskutanten beschränken.
Politiker suchen die nächsterreichbare Fernsehkamera, um sich mit abstrusen Kommentaren in Szene zu setzen. Experten äußern sich nicht zu ihrer Expertise, sondern nehmen in Selbstüberschätzung zu Fragen außerhalb ihres Expertenwissens Stellung.
Die Ampelkoalition schwenkt auf die Impfpflicht ein, seit sie in der Nähe der Macht ist; denn die Impfpflicht führt zu einer weiteren Entmündigung der Bevölkerung. Und Entmündigte lassen sich leichter als Bürger mit Grundrechten regieren.
Statement zur Beurteilung der Diskussion zur Corona-Impfung
Das Statement zur Beurteilung der Diskussion zur Corona-Impfung ist zeitbedingt. Es basiert auf dem Stand der Tatsachen zur Corona-Impfung, der sich durch das Auftreten neuer Mutanten oder neuer Impfstoffe schnell verändern kann. Deshalb ist festzustellen, dass jede Diskussion lückenhaft ist; aber ihr Niveau sollte es nicht sein.
Experten, seriöse, in Selbstüberschätzung oder selbsternannte, reden durcheinander. Politiker stehen ihnen in nichts nach. Regierende haben die Entmündigung der Bürger erkannt und nutzen sie für ihre Zwecke aus, die vordergründig Gesundheitsschutz oder Impfpflicht heißen.
Die Rechtsstaatlichkeit ist bereits auf der Strecke geblieben, seit das BVerfG der Einschränkung der Grundrechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie das Wort geredet hat. Die Gerichtsbarkeit, eigentlich die Kontrollinstanz der Regierenden, ist bereits stromlinienförmig auf Regierungskurs.
Deutlich wird dieser Trend durch die Ausgrenzung des Niedersächsischen Oberveraltungsgerichts (OVG), Lüneburg durch die Oberverwaltungsgerichte Berlin/Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein. Das OVG Lüneburg hatte die 2G-Regel für den Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Die genannten Gerichte hatten das Urteil kritisiert. In eigenen Urteilen hatten sie 2G für den Einzelhandel in ihren Zuständigkeitsgebieten ausdrücklich erlaubt.
Call-to-Action
Zur weiteren Lektüre wird der Beitrag „Zahlenchaos im politischen Krisenmanagement / Spot Dezember 2020“ empfohlen.
Fazit
Die Corona-Impfung ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Corona-Virus. Doch das Corona-Virus hat eine Pandemie ausgelöst, die national nicht einzudämmen ist. Mit Mutanten aus aller Herren Länder ist also zu rechnen. Deutschland liegt in der Mitte Europas und ist wirtschaftlich international verflochten. Deshalb werden die Mutanten diesen Standort nicht aussparen.
Ein Ende der Corona-Impfung ist deshalb noch nicht in Sicht. So lange bedarf es der wissenschaftlichen Begleitung.
Die Diskussion aber, sofern von geltungssüchtigen Politikern und sogenannten Experten dominiert und der veröffentlichten Meinung befeuert, schürt unnötig Ängste in der Bevölkerung. Sie fordert massenhysterisch zu Maßnahmen starker Einschränkungen der Freiheitsrechte mit zweifelhafter Wirkung heraus.
Deshalb ist das politische Krisenmanagement gefordert, nicht an dieser Diskussion teilzunehmen, sondern ihr ein Ende zu bereiten.
Die Impfung ist sinnvoll, nicht nur durch nationale Impfstoffe. Sie ist wissenschaftlich zu begleiten. Ungeimpfte dürfen nicht ausgegrenzt werden – und Ende der Diskussion!
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